Berufsschule - Holztechnik
Handwerksberuf Tischler(in)
- Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
- Berufsschulunterricht
1. Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Das BGJ-Holztechnik an der ECKENER-SCHULE, Berufliche Schule der Stadt Flensburg, wendet sich in erster Linie an Jugendliche, die den Ausbildungsgang Tischler/-in anstreben. Als einer der ältesten Handwerkszweige präsentiert sich die Tischlerei heute als modernes und zukunftsorientiertes Handwerk.
Unterrichtsinhalte
Neben dem natürlichen Werkstoff Holz und den Holzwerkstoffen werden inzwischen noch zahlreiche andere Materialien verarbeitet, wie z. B. Kunststoff, Metall und Glas. Im fachpraktischen Unterricht wird die sachgerechte Verarbeitung dieser Werkstoffe vermittelt, wobei jedoch dem Massivholz eine bevorzugte Rolle zukommt. Mit Handwerkzeugen (wie Hobel, Stecheisen, Säge usw.), aber auch mit Klein- und Stationärmaschinen werden in viel Handarbeit unter Anwendung traditioneller und moderner Holzverbindungen Gebrauchsgegenstände und Kleinmöbel angefertigt. Trotz dieser Schwerpunktsetzung ist sich die Schule des technologischen Wandels, der sich im Hinblick auf computergesteuerte Maschinen auch im Tischlerhandwerk vollzieht, durchaus bewusst. Wenngleich Übungen mit einem CNC-Schulungssystem erst ab dem zweiten Ausbildungsjahr vorgesehen sind, findet im BGJ im Rahmen des Faches „Kommunikation“ bereits eine Einführung in die EDV statt.
Das BGJ ist zeitlich und inhaltlich in vier gleichwertige Lernfelder (z.B. „Kleinmöbel herstellen“) aufgeteilt. In diesen werden die fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalte, die denen des 1. Ausbildungsjahres entsprechen, aufeinander abgestimmt vermittelt.
Stundenverteilung (34 Wochenstunden / Stand 2006/2007)
- Technologie (4 Std.)
- Technologie-Mathematik (2 Std.)
- Technologie-GKAP* (2 Std.)
- Kommunikation (2 Std.)
- Wirtschaft / Politik (2 Std.)
- Englisch / EDV (2 Std.)
- Sport / Religionsgespräch (2 Std.)
- Fachpraxis (18 Std.)
* Gestaltung, Konstruktion und Arbeitsplanung
Berechtigungen / Qualifikationen
Bei entsprechender Notenkonstellation ist das Berufsgrundbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen.
Den Schülern, die ohne Hauptschulabschluss in das BGJ eingetreten sind, kann dann der Hauptschulabschluss zuerkannt werden. Außerdem wird ein erfolgreich beendetes Berufsgrundbildungsjahr auf das erste Jahr einer Berufsausbildung in den Berufen des Berufsfeldes Holztechnik angerechnet.
Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, wenn sich keine Berufsausbildung an das BGJ anschließt.
Aufnahmevoraussetzungen/Anmeldung
In das Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und für die angestrebte Berufsausbildung geeignet ist. Bewerber, die eine Vereinbarung mit einem Tischlerei-Betrieb zur Übernahme in das Aus-bildungsverhältnis nach bestandenem BGJ vorweisen können, werden bevorzugt.
Es stehen maximal 28 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Die Anmeldung muss schriftlich bis zum 31. Mai des Jahres erfolgt sein.
2. Berufsschulunterricht (Mittel- und Oberstufe)
Während das erste Ausbildungsjahr im Rahmen des BGJ als schulische Vollzeitmaßnah-me angeboten wird, erfolgt die Fortsetzung der Ausbildung im „Dualen System“. Dabei arbeiten die Schülerinnen und Schüler (jetzt „Auszubildende“) in ihrem jeweiligen Ausbildungsbetrieb, wo sie, eingebunden in den betrieblichen Arbeitsprozess, die Fertigkeiten des Tischlerhandwerks erwerben. Parallel dazu wird den Auszubildenden beim wöchentlichen Besuch der Berufsschule theoretisches Fachwissen möglichst praxisnah vermittelt.
Hierfür stehen folgende Räume zur Verfügung:
- zwei Klassenräume
- Holzwerkstätten (Bankräume / Maschinenraum)
- Spritzraum
- tischlereibezogene Werkstatt-Nebenräume
- Fachlabor (EDV / CAD / CNC/Versuche)
Als Fortsetzung der im BGJ stattfindenden „Einführung in die EDV“ sind für die Mittel- und Oberstufe Lerneinheiten mit computergestützten Systemen (z.B. mit der CNC-Oberfräse) vorgesehen. Meist im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung in Theorie und Praxis statt. Die am Ende der dreijährigen Ausbildung zu absolvierende Gesellenprüfung ist ebenfalls in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert.
In der Theorie werden Prüfungsarbeiten angefertigt, wobei im Durchschnitt mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen sind.
Beim praktischen Prüfungsteil werden ein Gesellenstück sowie eine Arbeitsprobe hergestellt. Auch hier sind für ein Bestehen der Prüfung im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen erforderlich.
Mögliche Weiterqualifikationen während der Ausbildungszeit:
- Hauptschulabschluss
- Realschulabschluss
- Fachhochschulreife




